Teilnahmebedingungen
GEWINNSPIEL
(Reifenkauf in Deutschland)
01.01.2024 - 31.12.2024

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalterin dieses Gewinnspiels (im Folgenden „Gewinnspiel“) für Reifenkäufe in Deutschland.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragt.

Kontakt:
Gewinnspiel-Hotline: 0 08 00/50 04 00 30 (kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz)
E-Mail: michelin@caspar-company.cc

Das Gewinnspiel ist eine befristete Aktion, die zeitgleich von den jeweils zuständigen Michelin Vertriebsgesellschaften auch für Reifenkäufe in Österreich und der Schweiz veranstaltet wird. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den aktuell geltenden Teilnahmebedingungen.

Hier aufgeführt finden Sie die Teilnahmebedingungen, die sich ausschließlich an Teilnehmer* richten, die die aufgeführten MICHELIN Aktionsreifen beim Händler ihrer Wahl in Deutschland gekauft haben.

Jeder Teilnehmer erklärt sich bei Eingabe seiner Daten durch seine Teilnahme, wie in Ziffer 2. beschrieben, mit der Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer bestätigt darüber hinaus, dass er die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllt.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und die während des Zeitraums vom 01.01.2024 – 31.12.2024 („Aktionszeitraum“), mindestens einen MICHELIN Reifen der folgenden Arten

MOTO (Motorrad, Scooter, Roller)
PKW & LLKW (leichte Lastkraftwagen)

in den Zollgrößen von 13‘‘ bis 23‘‘ (lose oder als Komplettrad) – ausgeschlossen sind Erstausrüstungsreifen, Oldtimer- und Rennreifen – für den Eigenbedarf oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten beim Händler ihrer Wahl in Deutschland erworben haben („MICHELIN Aktionsreifen“). Soweit der Kauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten erfolgt, ist das nur von der Teilnahme umfasst, wenn der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge beinhaltet.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

natürliche Personen, die den Reifenkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten vorgenommen haben, soweit der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge übersteigt, und

Mitarbeiter* der Michelin Reifenwerke AG & Co. KgaA und deren Konzernunternehmen sowie Mitarbeiter der an der Konzeption und Umsetzung diesen Gewinnspiels beteiligten Unternehmen, insbesondere Mitarbeiter der caspar company GmbH, und die Angehörigen ersten und zweiten Grades der jeweiligen Mitarbeiter sowie die mit ihnen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.

1.3 Michelin kann einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

1.4 Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmer per E-Mail informieren.

1.5 Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin.

2. Teilnahme

2.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch

Kauf von mindestens einem MICHELIN Aktionsreifen beim Händler der Wahl in Deutschland im Aktionszeitraum;

Angabe folgender Daten zum Kauf auf der Aktionswebsite

Kaufdatum
PLZ des Händlers
Einkaufsstätte / Händlername
Zollgröße
Reifenanzahl
Genaue Reifenproduktbezeichnung

Als Nachweis dient das Hochladen des/der Kaufnachweises/e auf der Aktionswebsite im dafür vorgesehenen Feld. Der Kaufnachweis kann ein Kassenbon oder eine (Online)Rechnung sein, auf dem die oben aufgeführten Daten übereinstimmend und eindeutig ausgewiesen sind. Der Kaufnachweis muss in Form eines deutlich lesbaren Scans bzw. Fotos hochgeladen werden. Die MICHELIN Aktionsreifen müssen auf dem Kaufnachweis eindeutig ausgewiesen sein. Dies gilt auch beim Kauf eines Komplettrades. Die Kaufnachweise können bis zum Teilnahmeschluss am 31.12.2024 auf der Aktionswebsite hochgeladen werden.

2.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Aufrufen der Internetseite michelin.de/promotion („Aktionswebsite“) im Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2024 bis einschließlich 23:59 Uhr MEZ unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Postleitzahl der Postadresse, E-Mailadresse. 2.3 Sämtliche MICHELIN Aktionsreifen sind von ihrer Verfügbarkeit abhängig.

3. Gewinnchance

3.1 Pro während des Aktionszeitraums gekauftem MICHELIN Aktionsreifen und im Rahmen dafür hochgeladenen Kaufnachweises, erhält der Teilnehmer eine Gewinnchance für je einen Gewinn.

Insgesamt stehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam über den gesamten Aktionszeitraum hinweg 2.200.000 Gewinne unterschiedlicher Art bereit.

4. Gewinne

4.1 Die 2.200.000 Gewinne sowie die Gewinnchancen zu Beginn des Gewinnspiels verteilen sich auf folgende Gewinnstufen:

Stufe Anzahl Gewinn Wert € Chance
Stufe 1 4 Auto* 100.000 1:550.000
Stufe 2 4 Motorrad* 20.000 1:550.000
Stufe 3 4 E-Bike* 5.000 1:550.000
Stufe 4 1.000 Tankgutschein 100 1:2.200
Stufe 5 5.000 Tankgutschein 75 1:440
Stufe 6 50.000 Tankgutschein 50 1:44
Stufe 7 100.000 Tankgutschein 30 1:22
Stufe 8 2.043.988 Reisegutschein 25 1:1,1


Gewinnstufe 1-3:

In den Stufen 1 bis 3 kann der Gewinn auch auf Wunsch als Barauszahlung (per Überweisung) in Höhe der in der jeweiligen Gewinnstufe ausgewiesenen Werten erfolgen. Bei einem Gewinn hat der Teilnehmer die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten.

Sollte der Teilnehmer als Gewinn ein Fahrzeug wählen, ist er berechtigt, sein Wunschfahrzeug individuell bis zu dem Gesamtwert der jeweiligen Gewinnstufe inkl. Mehrwertsteuer, bei einem Händler seiner Wahl in Deutschland zu konfigurieren. Dies umfasst auch etwaige mit dem Fahrzeugkauf bzw. der -zulassung verbundener Leistungen (z.B. Überführung, Werksabholung, Wunschnummernschild, Fahrzeugzulassung) Sollte das konfigurierte Fahrzeug und / oder die mit dem Fahrzeugkauf bzw. der -zulassung verbundenen Leistungen den Gewinnwert der jeweiligen Gewinnstufe inkl. Mehrwertsteuer übersteigen, trägt der Teilnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtwert inkl. Mehrwertsteuer und dem Wert der gewonnenen Gewinnstufe.

Die Abwicklung und Gewinnübergabe bzw. Überweisung erfolgt durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.

Gewinnstufe 4-8

Für die Gutscheine gelten die Einlösebedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

4.2 Die Gewinne sind unabhängig von der Gewinnstufe nicht übertragbar und nicht umtauschbar.

4.3 Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Michelin liegen, notwendig ist, kann der Gewinn nach Ermessen von Michelin insoweit geändert oder ausgetauscht werden, als ein angemessenes Äquivalent vergeben wird.

4.4 Je nach Verteilung der Gewinne kann sich im zeitlichen Verlauf des Gewinnspiels die Gewinnchance verändern.

4.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner

5.1 Stimmt der Teilnehmer der Teilnahme am Gewinnspiel zu, wird nach dem erfolgreichen Hochladen des Kaufnachweises (Ziffer 2.) mittels computerbasiertem Zufallsgenerator ermittelt, ob dem Teilnehmer (ein) Gewinn(e) zugeordnet ist/sind. Dies wird dem Teilnehmer sodann unmittelbar auf der Aktionswebsite angezeigt. Im Falle eines Gewinnes wird dem Teilnehmer zeitgleich zur Gewinnanzeige eine E-Mail übersendet a, in der eine auszufüllende Gewinndeklaration (nur für die Gewinnstufen 1-6) enthalten ist.

5.2 Sollte aus Gründen, die beim Gewinner liegen, die Gewinnanzeige-E-Mail nicht zugestellt werden und dieser seinen Gewinn nicht antreten können, so verfällt der Gewinnanspruch sechs Wochen nach Absenden der Gewinndeklaration per E-Mail.

6. Rücksendung der ausgefüllten Gewinndeklaration einschl. Kaufnachweis und Identifikationsnachweis (nur für Gewinnstufen 1-6)

6.1 Die Gewinndeklaration muss von den Gewinnern ausgedruckt und vollständig ausgefüllt werden und mit dem originalen Kaufnachweis für den Kauf des/der MICHELIN Aktionsreifen(s), sowie einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, innerhalb von sechs Wochen ab Absendung der Bestätigungs-E-Mail postalisch (Einschreiben empfohlen) gesendet werden an

caspar company GmbH
Stichwort „Michelin Promotion 2024“
Nonnenstieg 9
20149 Hamburg
Deutschland

6.2 Für den fristgerechten und vollständigen Eingang der notwendigen Unterlagen ist der Gewinner ausschließlich verantwortlich. Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels. Die Kosten der Einsendung trägt der Gewinner.

7. Gewinnübergabe

7.1 Die Gewinnübergabe erfolgt nach positiver Prüfung der ausgefüllten Gewinndeklaration (mit Ausnahme Gewinnstufe 7-8), des originalen Kaufnachweises für den Kauf des/der MICHELIN Aktionsreifen(s) und der Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

7.2 Die Übergabe erfolgt abhängig der Gewinnstufe:

Gewinnstufe 1-3:

Die Übergabe wird mit dem Gewinner individuell vereinbart. Hat der Teilnehmer als Gewinn keine Barauszahlung gewählt, ist Voraussetzung für die Gewinnübergabe die individuelle Fahrzeugkonfiguration gem. 4.1.

Gewinnstufe 4-8:

Die Übergabe erfolgt ausschließlich an die vom Teilnehmer bei Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse. Ein Versand per Post erfolgt nicht.

8. Rechtliche Hinweise – Informationen zum Datenschutz

8.1 Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels sowie – soweit hierzu eine Einwilligung erteilt wurde zum Zwecke der werblichen Kommunikation. Die im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis drei Monate nach Abschluss des Einsendezeitraums gespeichert - ggf. zum Zwecke der werblichen Kommunikation erhobene und verarbeitete Daten mindestens 1 Jahr. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.

8.2 Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.

8.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen. Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com

Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz haben geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. unter: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

9. Haftung, Abbruch des Gewinnspiels

9.1 Michelin haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme oder vorübergehenden Online-Zugriffsverhinderung auf die Aktionsseite ergeben, es sei denn, diese sind auf von der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen.

9.2 Michelin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung des Gewinnspiels gefährden.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist das deutsche Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

10.2 Für sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt/Main als Gerichtsstand vereinbart.